Fachgebiete

ERBRECHT

Im Bereich des deutschen Erbrechts gibt es eine Vielzahl von Bereichen, wo wir Ihnen beratend und auch nach außerhalb vertretend behilflich sein kann. 

Bereiche des Erbrechts sind zum Beispiel: 

• Nachlassplanung und dessen Umsetzung (z.B. Testamentsgestaltung) 
• Testamentsauslegung
• Erbschaftsausschlagung, Anfechtungen (von Testamenten, Ausschlagungserklärungen und einer voreiligen Erbschaftsannahme)
• Pflichtteilsrecht und deren außergerichtliche (Auskunfts- und Zahlungsverlangen) und gerichtliche Geltendmachung des Auskunfts-
  und Zahlungsverlangen
• Erbauseinandersetzung
• Rechte und Pflichten innerhalb einer Erbengemeinschaft
• Erbscheinsrecht und Vertretung im gerichtlichen Erbscheinsverfahren
• Erbvertragsrecht
• Nachlassverwaltung
• Nachlasspflegschaft
• Testamentsvollstreckung, hier insbesondere als Testamentsvollstrecker
• Vertretung in gerichtlichen Verfahren mit erbrechtlichen Bezügen (insbesondere Feststellungsklage bezogen auf die Erbenstellung.
  Stufenklagen im Pflichtteilsrecht und Klagen im Bereich der Erbengemeinschaft)
• Internationales Privatrecht im Erbrecht
• Nachlassinsolvenz

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt es eine Vielzahl von Bereichen, wo wir Ihnen beratend gegenüber Dritten und vor Gericht behilflich sein können. 

Bereiche des Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind zum Beispiel:

• Recht der Wohnraummietverhältnisse (Mieter- und Vermieterseite)

a) Vertragsgestaltung
b) Minderung und Mängelbeseitigung
c) Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen
d) Abwehr bzw. Durchsetzung von Kündigungen aller Art
e) Abwehr bzw. Durchsetzung von Mieterhöhungen aller Art
f) Abwehr bzw. Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aller Art aus dem Mietverhältnis
g) Abwehr bzw. Durchsetzung von Schönheitsreparaturen aus dem Mietverhältnis
h) Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
i) usw. 

• Recht der Gewerberaummietverhältnisse (Mieter- und Vermieterseite)

a) Vertragsgestaltung
b) Minderung und Mängelbeseitigung
c) Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen
d) Abwehr bzw. Durchsetzung von Kündigungen aller Art
e) Abwehr bzw. Durchsetzung von Mieterhöhungen aller Art
f) Abwehr bzw. Durchsetzung von Zahlungsansprüchen aller Art aus dem Mietverhältnis
g) Abwehr bzw. Durchsetzung von Schönheitsreparaturen aus dem Mietverhältnis
h) Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
i) usw. 

• Pachtrecht (Pächter- und Verpächterseite)
• Wohnungseigentumsrecht (Wohnungseigentümer-, Wohnungseigentümergemeinschaftshafts- und Verwalterseite)
• Maklerrecht
• Nachbarrecht, insbesondere im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Vertretung in gerichtlichen Verfahren mit mietrechtlichen, wohnungseigentumsrechtlichen, maklerrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen
  Bezügen.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Rechtsanwalt Thomas Köhler | Frankfurt (Oder) | +49 335 401 11 81 |